Teilnahmebedingungen für Vinyl+CD-Markt Ulm  2025
Anmeldung                 Grundsätzlich kann jeder gewerbliche und private Anbieter teilnehmen. Die Anmeldung kann über meine Webseite „vinyla.de“  erfolgen. Sie erhalten umgehend eine Bestätigung. Falls nicht, bitte ich um Rückfrage. Neue gewerbliche Anbieter müssen eine  Gewerbeanmeldung vorlegen. Die Verkaufsfläche ist durch die jeweilige Hallengröße begrenzt. Eine Weiter- oder Untervermietung von Standfläche an andere Anbieter ist nicht gestattet.
Standmiete                  Der Standpreis liegt bei 25€ pro lfd. Meter. Sie sind spätestens am jeweiligen Termin fällig. Die Standgebühr enthält 19% MwSt.
Rücktritt                      Ein kostenfreier Rücktritt ist nur bis Donnerstag, 21.00 Uhr vor dem je­weiligen Termin  möglich. Betreffende Beträge werden dann zurückbezahlt. Tritt der An­bieter danach zurück, trägt er die Kosten. Falls die Standfläche weitervermietet werden kann, wird dies von diesen abgezogen. Der Rücktritt muss dem Ver­anstalter telefonisch und schriftlich, also doppelt, mit­geteilt wird. Falls der Anbieter seinen reser­vierten Stand am Veranstaltungstermin nicht besetzt, ist der volle Betrag der betreffenden Standmiete fällig und die Reservierung bereits gebuchter weiterer Termine wird storniert.
Haftung                       Der Veranstalter behält sich Terminänderungen vor, verpflichtet sich aber, diese rechtzeitig be­kannt zu geben. Er haftet nicht für Kosten, die dem Anbieter durch Ausfall der Veranstaltung entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Körperschäden und Dieb­stähle. Der Anbieter haftet für die, von ihm und seinen Be­auftragten verursachten Schäden.
 Werbung                    Das An­bringen und Ver­teilen jeg­lichen Werbema­terials bedarf der Zustimmung des Ver­anstalters. Dies gilt auch für die, zum Veranstaltungsraum ge­hörenden, Verkehrsflächen. (Parkplätze, Hallenzu­gang...) Werbung für Märkte anderer Veranstalter ist nicht gestattet.
Ware                Der Anbieter ist für den Verkauf der Ware und die Wahrung der Urheberrechte selbst verant­wortlich. Der Verkauf von Medien mit gewaltverherrlichendem oder volksverhetzendem Inhalt, so­wie von Raubkopien ist strengstens unter­sagt. Der Verkauf von indizierten Medien und beschlagnahmten Waren (siehe BPJS-Liste) ist verboten. Sogenannte 18er-Ware darf nur in einem dafür vorgesehenen Raum verkauft werden. (Ein solcher Raum wird nur auf Anfrage mehrerer Händler zur Verfügung gestellt, falls es in den betreffenden Hallen möglich ist!) De­fekte Waren (z.B. man­gelhafte Tonträger) müssen einzeln gekennzeichnet werden. Die Preise müssen sichtbar an der Ware an­gebracht sein. Die Abgabe von Speisen und Geträn­ken ist nicht erlaubt. Das Abspielen von Medien ist nur zu Vorführung, zum Zweck des Ver­kaufs derselben, erlaubt.
Auf- und Abbau                       Alle Aussteller haben ihre Adresse deutlich sichtbar am Stand anzubringen. Fluchtwege müssen immer frei bleiben! Die Ausstellungsfläche be­schränkt sich auf die reser­vierte Tischfläche. Kein Verkauf auf Bo­den, Stühlen und Gängen!  Die Tische sind immer abzudecken (dicker Stoff bzw. Pappe).  Der Aufbau beginnt um 7.30 und endet um 9.45 Uhr. Danach müssen alle Fahrzeuge aus dem Lade- und Eingangsbereich sein. Während der Veranstaltung darf sich kein Fahrzeug in der Flucht- und Brandschutzzone (4m von Hallenwand) befinden. Der re­servierte Stand wird nur bis 10.30 Uhr freige­hal­ten. Mit dem Abbau und mit der Anfahrt in die Ladezone darf frühestens um 17.00 Uhr  begonnen werden. Jeder Anbieter muss seinen Müll wieder mitnehmen, sonst ent­steht ein Entsor­gungsbeitrag von mind.10€. Das gesetzliche Rauchverbot muss eingehalten wer­den. Für Hunde gilt Leinenpflicht!
Veranstalter                 Der Veranstalter hat das Hausrecht. Bei Verstoß ge­gen obige Bedingungen behält er sich einen soforti­gen Ausschluss des Anbieters vor. Kosten, die die­sem daraus resultieren, werden nicht ersetzt. Jede Nebenabrede bedarf der Schriftform. Der Gerichts­stand ist Ulm.