Teilnahmebedingungen für Vinyl+CD-Markt Ulm 2022
Anmeldung Grundsätzlich kann jeder gewerbliche und private Anbieter teilnehmen. Die Anmeldung kann über meine Webseite „vinyla.de“ oder telefonisch erfolgen. Sie erhalten eine Bestätigung. Neue gewerbliche Anbieter müssen eine Gewerbeanmeldung vorlegen. Die Verkaufsfläche ist durch die jeweilige Hallengröße begrenzt. Eine Weiter- oder Untervermietung von Standfläche an andere Anbieter ist nicht gestattet.
Standmiete Der Standpreis liegt bei 22€ pro lfd. Meter. Sie sind spätestens am jeweiligen Termin fällig. Die Standgebühr enthält 19% MwSt.
Rücktritt Ein kostenfreier Rücktritt ist nur bis Mittwoch, 21.00 Uhr vor dem jeweiligen Termin möglich. Betreffende Beträge werden dann zurückbezahlt. Tritt der Anbieter danach zurück, betragen die Kosten, falls der Stand von mir nicht weitervermietet werden kann, 50% der Standgebühr. Falls die Standfläche weitervermietet werden kann, fallen keine Kosten an. Der Rücktritt muss dem Veranstalter telefonisch und schriftlich, also doppelt, mitgeteilt wird. Falls der Anbieter seinen reservierten Stand am Veranstaltungstermin nicht besetzt, ist der volle Betrag der betreffenden Standmiete fällig und die Reservierung bereits gebuchter weiterer Termine wird storniert.
Haftung Der Veranstalter behält sich Terminänderungen vor, verpflichtet sich aber, diese rechtzeitig bekannt zu geben. Er haftet nicht für Kosten, die dem Anbieter durch Ausfall der Veranstaltung entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Körperschäden und Diebstähle. Der Anbieter haftet für die, von ihm und seinen Beauftragten verursachten Schäden.
Werbung Das Anbringen und Verteilen jeglichen Werbematerials bedarf der Zustimmung des Veranstalters. Dies gilt auch für die, zum Veranstaltungsraum gehörenden, Verkehrsflächen. (Parkplätze, Hallenzugang...) Werbung für Märkte anderer Veranstalter ist nicht gestattet.
Corona Für den Markt gelten die Regelungen der Stadt Ulm (Maskenpflicht, Abstand…). am Markttermin! Diese werden Ihnen zeitnahe mitgeteilt. Politische Aktionen im Veranstaltungsbereich sind nicht erlaubt.
Ware Der Anbieter ist für den Verkauf der Ware und die Wahrung der Urheberrechte selbst verantwortlich. Der Verkauf von Medien mit gewaltverherrlichendem oder volksverhetzendem Inhalt, sowie von Raubkopien ist strengstens untersagt. Der Verkauf von indizierten Medien und beschlagnahmten Waren (siehe BPJS-Liste) ist verboten. Sogenannte 18er-Ware darf nur in einem dafür vorgesehenen Raum verkauft werden. (Ein solcher Raum wird nur auf Anfrage mehrerer Händler zur Verfügung gestellt, falls es in den betreffenden Hallen möglich ist!) Defekte oder gebrauchte Waren (z.B. Festplatten, mangelhafte Tonträger) müssen einzeln gekennzeichnet werden. Die Preise müssen sichtbar an der Ware angebracht sein. Die Abgabe von Speisen und Getränken ist genehmigungspflichtig. Das Abspielen von Medien ist nur zu Vorführung, zum Zweck des Verkaufs derselben, erlaubt.
Auf- und Abbau Alle Aussteller haben ihre Adresse deutlich sichtbar am Stand anzubringen. Fluchtwege müssen immer frei bleiben! Die Ausstellungsfläche beschränkt sich auf die reservierte Tischfläche. (Kein Verkauf auf Boden, Stühlen und Gängen!) Die Tische sind immer abzudecken (dicker Stoff bzw. Pappe). Ein Stromanschluss (220V) ist kostenlos. Der Anschluss von Geräten über 400W ist dem Veranstalter vorab zu melden. Der Aufbau endet um 9.45 Uhr. Danach müssen alle Fahrzeuge aus dem Lade- und Eingangsbereich sein. Der reservierte Stand wird nur bis 10.30 Uhr freigehalten. Mit dem Abbau darf frühestens erst um.17.00 Uhr) begonnen werden. Während der Veranstaltung darf sich kein Fahrzeug in der Flucht- und Brandschutzzone befinden. Jeder Anbieter muss seinen Müll wieder mitnehmen, sonst entsteht ein Entsorgungsbeitrag von mind.10€. Das gesetzliche Rauchverbot muss eingehalten werden. Für Hunde gilt Leinenpflicht!
Veranstalter Der Veranstalter hat das Hausrecht. Bei Verstoß gegen obige Bedingungen behält er sich einen sofortigen Ausschluss des Anbieters vor. Kosten, die diesem daraus resultieren, werden nicht ersetzt. Jede Nebenabrede bedarf der Schriftform. Der Gerichtsstand ist Ulm.